1. Beratung und Information 12 Die Rente als Alterssicherung hat für jeden Bürger große Bedeutung. Information und Beratung zu den Themen Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente sowie über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstelle DAS 2 (DG) | Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Tel. (07731) 8227-10 www.deutsche-rentenversicherung.de Sprechzeiten: Mo. bis Mi. von 8 bis 16 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr Beratungstermine können telefonisch oder online reserviert werden. Rente Anträge auf Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente können Einwohner der Kernstadt bei der Rentenantragsstelle der Stadt Singen stellen. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Stadt Singen Rentenantragsstelle im DAS 2 Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Frau Kleinschmidt (EG, Zimmer 005) Tel. (07731) 85-516 Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr. von 8:30 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung Für Einwohner der Ortsteile sind die jeweiligen Ortsverwaltungen zuständig. Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, sogenannten Nachteilsausgleichen. Hierzu gehören z.B. steuerliche Erleichterungen, die unentgeltliche oder ermäßigte Beförderung im Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Außerdem zählen Freibeträge beim Wohngeldbezug sowie Berücksichtigung bei der Sozialen Wohnraumförderung dazu. Beantragen können Sie den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt im Landratsamt. Landratsamt Konstanz – Versorgungsamt Scheffelstr. 15, 78315 Radolfzell EG, Zimmer 2 Tel. (07531) 800-2610 versorgungsamt@landkreis-konstanz.de Sprechzeiten: Mo., Di., Mi. von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr Antragsformulare erhalten Sie auch im Seniorenbüro in der Julius-Bührer-Str. 2. G = Erhebliche Gehbehinderung aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung Bl = Blindheit Gl = Gehörlos B = Begleitung H = Hilflosigkeit RF = Rundfunkgebührenbefreiung Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
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