6. Abschied nehmen 67 Grabpflege – Dauergrabpflege Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung entschieden haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 Jahre beträgt. Für die meisten Hinterbliebenen ist es selbstverständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grabpflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu bezahlen. In dem vom Erblasser abgeschlossenen Grabpflegevertrag kann auch vorgesehen sein, dass die Pflegekosten dem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlenden Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die Erben haften. Für weitere Informationen bzw. entsprechende Angebote wenden Sie sich an eine für den jeweiligen Friedhof zuständige Friedhofsgärtnerei oder an die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG. Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG Alte Karlsruher Str. 8, 76227 Karlsruhe Tel.(0721) 94487-0 service@dauergrabpflege-baden.de www.dauergrabpflege-baden.de Friedhofsgärtnereien informieren und beraten zum Thema Dauergrabpflege. © BDF, Bonn
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