1. Beratung und Information 19 Betreuungsvereine Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, aber auch über die Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann. AWO-Betreuungsverein Kompass Bismarckstr. 1, 78315 Radolfzell Tel. (07732) 9423990 · kompass@awo-konstanz.de www.awo-konstanz.de Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V. Thurgauer Str. 23a, 78224 Singen Tel. (07731) 31893 · i.goebel@bbh-ev.de www.bbh-ev.de Caritasverband Singen-Hegau e.V. Betreuungsverein Feuerwehrstr. 6, 78224 Singen Tel. (07731) 96970-200 ossege-eckert@caritas-singen-hegau.de www.caritas-singen-hegau.de Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) Rechtliche Betreuung Theodor-Hanloser-Str. 5, 78224 Singen Tel. (07731) 46006 · info@skf-singen.de www.skf-singen.de Betreuungsbehörde Sozialbericht Ärztliches Gutachten Persönliche Anhörung Eventuell Verfahrenspflegschaft Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritten Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Das Betreuungsverfahren im Überblick
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