4. Hilfe, Pflege und Betreuung 45 Die Dienstleistung der sogenannten „24-StundenBetreuung“ hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Sie bietet die Möglichkeit, auch bei erhöhtem Betreuungsbedarf, in den eigenen vier Wänden zu verbleiben und entlastet Angehörige. Unter dem Begriff „24-Stunden-Betreuung“ versteht sich der Einsatz einer Hilfskraft, die die zu betreuende Person sowohl imHaushalt und Alltag unterstützt sowie die Grundpflege übernimmt. Die Betreuungskräfte leben imHaushalt der pflegebedürftigen Senioren, sodass auch die Sicherheit gegeben ist, schnell im Notfall Unterstützung zu erhalten. Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden-Betreuung“ oder „Rund-um-Betreuung“ kann eine Betreuungskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Die Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Stunden in der Woche. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland Wichtig ist die passende Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen, als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte zu gewährleisten. Doch ist diese Alternative der sogenannten „Rundum-die-Uhr-Betreuung“ auf legalem Wege überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen?Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung? Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie im Seniorenbüro der Stadt Singen. Seniorenbüro / Pflegestützpunkt Außenstelle Singen DAS 2 | Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Tel. (07731) 85-540 | Gabriele Glocker Tel. (07731) 85-560 | Anja Haaff Tel. (07731) 85-709 seniorenbuero@singen.de © Gerhard Seybert, Medien & Presse Service
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