6. Abschied nehmen 64 Vorsorge für den Todesfall In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige meist überfordert mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch kann es ratsam sein, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied oft mit sich bringt. Vorsorge heißt hier: »» Verantwortung in eigener Sache übernehmen »» Notwendiges zu regeln »» Angehörige zu entlasten Sicher muss man sich mit diesen Fragen alleine beschäftigen und auseinandersetzen, man kann aber auch Beratung und Hilfe bekommen. Der Bestattungsvorsorgevertrag Sterbegeldversicherung Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung und, wenn erwünscht, einen Vorsorgevertrag an. In einem solchen Vertrag werden alle Einzelheiten, vom Ablauf über Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung), festgehalten. Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und ähnliches werden festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit eventuell ergeben, werden mitgeteilt und sachlich begründet. Eine Sterbegeldversicherung wird von vielen Versicherungen angeboten. Üblicherweise beinhalten Sterbegeldversicherungen die Zahlung geringer monatlicher Beiträge. Sobald der Sterbefall eintritt, wird die vorher festgelegte Summe den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt, sodass diese die Bestattungskosten zahlen können. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann auch zusammen mit dem Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, müssen diese nicht im Voraus bezahlt werden. Sicherer ist es jedoch, die veranschlagten Kosten aus dem restlichen Vermögen herauszulösen und auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen. © K.-U. Häßler - stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=