1. Beratung und Information 21 Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie von der Bundesnotarkammer. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Tel. (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de Informationen über Vollmachten und Verfügungen sowie Beratung erhalten Sie auch von den Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros (siehe Seite 8). werden soll. Dies kann beispielsweise Ihre Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Auswahl der Wohnungseinrichtung und vieles mehr betreffen. Die Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Verfassers. Die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen wird im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigten bzw. Betreuer getroffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es ist Aufgabe des Bevollmächtigten, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb sollte eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Zentrales Vorsorgeregister © Anja Götz - stock.adobe.com
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