5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 55 Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag ambulant Tages-/Nachtpflege Vollstationäre Pflege 1 0 Euro 0 Euro 125 Euro 0 Euro 125 Euro 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro 689 Euro 770 Euro 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Übersicht der Leistungen in den jeweiligen Pflegegraden Leistungen für barrierefreien Umbau Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, muss manchmal die Wohnung umgebaut werden. Zum Beispiel eine Dusche ohne Stufe oder ein Haltegriff für die Toilette. Für solche Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro. Sollte sich im Laufe der Zeit eine weitere, notwendige Umbaumaßnahme zeigen, kann auch ein weiteres Mal ein Zuschuss gewährt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, beträgt der Zuschuss bis zu 16.000 Euro. Das kommt zumBeispiel in einer ambulant betreutenWohngruppe vor. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in allen Pflegegraden. Zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in ambulant betreuten Wohngruppen können einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Monat erhalten. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlages ist unter anderem, dass mindestens drei und höchstens zwölf Personen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung in einer ambulant betreutenWohngruppe zusammenleben und von den Personen mindestens drei pflegebedürftig sind. Außerdemmuss in der Wohngruppe eine Person tätig sein, die organisatorische, verwaltende, betreuende, das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Es können auch mehrere verschiedene Hilfeleistungen durch unterschiedliche Personen finanziert werden. Anspruch auf den Zuschlag hat jeder in der Wohngruppe lebende Pflegebedürftige. Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor. Der einmalige Höchstbetrag für die Gründung beträgt 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person, max. jedoch 10.000 Euro pro Wohngruppe. Verhinderungspflege Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, sofern die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub die Pflegesituation vorübergehend abgeben muss. Dies gilt jedoch erst dann, wenn der Pflegende die Pflege seit mindestens sechs Monaten bereits sicherstellt. Der Anspruch ist begrenzt auf maximal sechs Wochen im Jahr bis zur Höhe von maximal 1.774 Euro. Bei der Inanspruchnahme wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. → Stand: 01.01.2022
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