Seniorenwegweiser Singen

Seniorenwegweiser Älter werden in Singen am Hohentwiel Seniorenrat Stadt Singen

Trauer. Gedenken. Hoffnung. Die Waldruh St. Katharinen ist ein sorgsam gewählter Ort des Abschieds und des Gedenkens auf dem Bodanrück. Inmitten des Waldes können hier zu Lebzeiten oder für verstorbene Angehörige Ruhestätten unter Bäumen ausgewählt werden. Unverbindliche und kostenlose Führungen finden jeden 1. und 3. Samstag imMonat um 11 Uhr, oder nach Vereinbarung statt. Treffpunkt ist der ausgewiesene Parkplatz direkt an der Waldruh. Informationen finden Sie unter: www.waldruh.de oder kontaktieren Sie uns unter T: 07773 93 04 12

3 Vorwort der Bürgermeisterin Liebe Singener Bürgerinnen und Bürger, welche Wünsche und Bedürfnisse haben Menschen im Rentenalter? Oft ist es der Wunsch nach Verbundenheit mit anderen Menschen, nach einem selbstbestimmten Leben und nach einem möglichst langen Verbleib im privaten Haushalt. Diese Wünsche und Bedürfnisse sind eingebettet in eine Gesellschaft, die sich zunehmend wandelt. Das zahlenmäßige Verhältnis von Alt und Jung ändert sich, Eltern und Kinder wohnen nicht mehr so häufig am selben Ort, die Digitalisierung schreitet voran und neue kulturelle Einflüsse prägen unser Leben. So vielfältig, wie der gesellschaftliche Wandel ist, sind auch die Lebenslagen unserer Singener Bürgerinnen und Bürger. Das begreifen wir als Chance, um neu zur Verfügung stehende Ressourcen zu nutzen, andere Formen der Unterstützung und Versorgung zu entwickeln und das gesellschaftliche Miteinander neu zu gestalten, während wir die Unterschiedlichkeit des Einzelnen berücksichtigen und wertschätzen. Dies ist eine anspruchsvolle und zugleich reizvolle und spannende Aufgabe. Es gilt, bestehende Angebote zu unterstützen, zu bewerben und zu verknüpfen, während daraus und auch an anderen Stellen Neues entsteht. All dies wollen wir Ihnen sichtbar machen, damit Sie gut informiert sind und entscheiden können, was Sie brauchen und möchten. Deshalb soll Ihnen der vorliegende Seniorenwegweiser die Möglichkeit geben, sich einen Überblick über die verschiedenen Themen des Alters und Alterns zu verschaffen. Die Beratungs- und Angebotsstruktur in Singen ist gut ausgebaut, sodass es für die meisten Fragen und Bedürfnisse eine passende Anlaufstelle gibt. Wir laden Sie dazu ein, diese Angebote zu nutzen und in Anspruch zu nehmen, sich einzubringen und unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Denn es geht uns alle an, den Wandel zu gestalten. Ihre Ute Seifried Bürgermeisterin

4 Inhaltsverzeichnis Offener Seniorentreff............................................. 24 Seniorengruppen................................................... 26 Kultur. ................................................................... 28 Veranstaltungskalender. ....................................... 28 Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement..... 30 Auch im Alter mobil bleiben................................... 32 Mit Bus und Bahn zuverlässig unterwegs . ............. 33 Der Stadtseniorenrat Singen ...................................6 Seniorenbüro Singen...............................................8 Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz ................... 10 Wohlfahrts- und Sozialverbände........................... 11 Rente..................................................................... 12 Schwerbehindertenausweis .................................. 12 Behindertenbeauftragte........................................ 13 Blinden- u. Sehbehindertenverein Südbaden ........ 13 Selbsthilfegruppen . .............................................. 14 Schuldnerberatung . .............................................. 14 Sozialpsychiatrischer Dienst.................................. 15 Suchtberatung....................................................... 15 Kriminalprävention................................................ 16 Einbruchszeit ist immer. ........................................ 16 Beratungs- und Prozesskostenhilfe....................... 18 Betreuungsrecht und Vorsorge.............................. 18 Vollmachten und Verfügungen............................... 20 Die Nachlassregelung. .......................................... 22 1. Beratung und Information 2. Aktiv und in Gesellschaft 3. Wohnen 4. Hilfe, Pflege und Betreuung Das altersgerechte Zuhause .................................. 34 Wohnberatung....................................................... 35 Wohnberechtigungsschein.................................... 35 Betreutes Wohnen................................................. 36 Initiative 60+ | Seniorenfreundliche Handwerksleistungen. .......................................... 40 a) Hilfe und Pflege zu Hause . ................................42 Der Hausnotruf...................................................... 42 „Essen auf Rädern“................................................ 43 Nachbarschaftshilfe.............................................. 44 Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland................. 45 Ambulante Pflegedienste – Sozialstationen........... 46 b) Teil- und vollstationäre Pflegeangebote ...........48 Tages- und Nachtpflege ........................................ 48 Kurzzeitpflege....................................................... 48 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen ....................... 50 c) Angebote für Menschen mit Demenz .................52 „Aktionsbündnis Demenz Singen/Hegau“ ............. 52 Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz ................. 53 Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz .......................................... 53 www.michael-herler-heim.de • Masurenstraße 36 • 78224 Singen • T. 07731 / 8692-100 • Stationäre Pflege • Kurzzeitpflege • Vertretungspflege • Pflegeberatung Eine runde Sache. Leben im Michael-Herler-Heim

5 Inhaltsverzeichnis 5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 6. Abschied nehmen 7. Sonstiges Die Leistungen der Pflegeversicherung................. 54 Leistungen bei häuslicher Pflege........................... 54 Leistungen in den Pflegegraden (Übersicht)......... 55 Leistungen bei teil- und vollstationärer Pflege...... 56 Übergangspflege für Personen ohne Pflegegrad.................................................... 56 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ................................... 58 Hilfe zur Pflege...................................................... 59 Wohngeld .............................................................. 59 Weitere Hilfen und Vergünstigungen ..................... 60 Sozialpass ............................................................. 60 Nachbarschaftspass.............................................. 60 Handbuch für den schmalen Geldbeutel ................ 61 Singener Tafel ....................................................... 61 Palliativversorgung und Hospizarbeit.................... 62 Ambulanter Hospizdienst ...................................... 62 Ambulante Palliativversorgung ............................. 62 Stationäres Hospiz................................................. 62 Trauerort Horizont................................................. 63 Vorsorge für den Todesfall .................................... 64 Was ist zu tun, wenn ein Todesfall eintritt?............ 66 Die Baumbestattung.............................................. 66 Grabpflege – Dauergrabpflege .............................. 67 Nette Toiletten in Singen ....................................... 68 Präventionsprojekt Kelly-Inseln in Singen............. 69 Schlaganfall? – Ein Notfall! ................................... 70 Defikataster........................................................... 71 Geriatrische Behandlung....................................... 72 Hilfreiche Adressen ............................................... 73 Inserentenverzeichnis ........................................... 74 Impressum............................................................ 74 Wichtige Notrufe ................................................... 75 - Haushaltsauflösungen - Entrümpelungen - Ankauf ganzer Haushalte - Renovierungen - Ebay -Verkäufe Tel.: Mobil: 07733 993713 0162 9194464 www.dienstleistungen-seiler.de T & S Dienstleistungen Thomas Seiler · Engen BAGSO-Verbraucherempfehlung Nutzerfreundliches Printmedium Wir freuen uns besonders, dass eine Organisation, die weiß, was Älteren gefällt und worauf sie achten, den Seniorenwegweiser der Stadt Singen ausgezeichnet hat. Die Bundesgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) vertritt die Interessen Älterer gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Unter ihrem Dach haben sich mehr als 100 Verbände mit vielen Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. Weitere Informationen und Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. Thomas-Mann-Str. 2–4, 53111 Bonn Tel. (0228) 249993-0 · www.bagso.de lesefreundlich kontrastreich verständlich Lobby der Älteren

1. Beratung und Information 6 Unsere barrierefreien Räume finden Sie im Herzen der Stadt Singen in der Marktpassage. Hier erhalten Sie unter anderem Informationen über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrem Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer? Dann helfen wir Ihnen kompetent weiter. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und hören Ihnen gerne zu. Der Stadtseniorenrat kooperiert mit der Stadt Singen und leitet Ihre Anregungen und Wünsche weiter. Gerne auch anonym. Veranstaltungstermine, aktuelle Adressen von Behörden und Beratungsstellen sowie viele informative Broschüren finden Sie auf unserer Der Stadtseniorenrat Singen Die Anlaufstelle für Ihre Fragen und Anregungen mitten in der Stadt Homepage unter www.stadtseniorenrat-singen.de. Besuchen Sie uns doch einmal in der Singener Marktpassage, hinter der Bibliothek. Offener Seniorentreff: Montags von 10 bis 12 Uhr Computeria 50+: Beratung zu allen Fragen rund um Ihren Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Dienstags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr Vorsorgeberatung: Donnerstags von 9 bis 12 Uhr Wechselnde Vorträge: Jeden 2. und 4. Freitag imMonat Telefonisch erreichen Sie uns zu den nebenstehenden Öffnungszeiten. Den Vorstand erreichen Sie von 10 bis 17 Uhr unter Telefon (07731) 7984952. Bei Fragen zu Veranstaltungen oder PC-Hilfe wählen Sie die Telefonnummer (07731) 8270853. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: stadtseniorenrat-singen@gmx.de Stadtseniorenrat Singen August-Ruf-Str. 13, 78224 Singen Tel. (07731) 1439996 stadtseniorenrat-singen@gmx.de www.stadtseniorenrat-singen.de Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo. 10 bis 12 Uhr, Di. und Mi. 14 bis 17 Uhr, Do. 9 bis 12 Uhr

1. Beratung und Information 7 Baugenossenscha HEGAU eG Alpenstraße 17 78224 Singen Tel.: 07731 9324-0 Fax.: 07731 9324-11 Mail: info@hegau.com www.hegau.com DieHEGAU-Seniorenfamilie® im EMIL-SRAGA-HAUS | Hier fühlen wir uns wohl! Unsere Seniorenwohnungen im Überblick: • Soviel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Pflege wie nötig • Kleine Wohngruppen mit vertrauten Personen • Gemütliche Einrichtungen und fortschrittliche Pflege Betreiber: www.awo-konstanz.de Freiburger-Straße 1, 1a+1b in Singen Singen: • Freiburgerstraße 3, 5, 7, 9 • Im Gambrinus 1+3 • Kreuzensteinstraße 9/ Schwarzwaldstraße 44 • Feldbergstraße 52 • Heinrich-Weber-Platz 2 Stockach: • Zoznegger Straße 36 • Adenauer Straße 2+2a Radolfzell: • Seestraße 61 Leben wie in einer Familie!

1. Beratung und Information 8 Seniorenbüro Singen Die kommunale Anlaufstelle für ältere Menschen in Singen Die Zielgruppen des Seniorenbüros sind ältere Menschen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf, Seniorengruppen, bürgerschaftlich Engagierte und Menschen im Übergang in den Ruhestand. Laufende Projekte und etablierte Strukturen sind beispielsweise die Pflegeberatung, das Projekt ZWAR (Zwischen Arbeit und Ruhestand), der Aufbau einer Nachbarschaftshilfe in den nördlichen Singener Gemeinden, zugehende Hausbesuche, der Veranstaltungskalender, die kultur- und religionssensible Pflege und vieles mehr. Auch dem Thema generationenübergreifendes Arbeiten widmet sich die kommunale Anlaufstelle für ältere Menschen. Die Arbeit teilt sich imWesentlichen in zwei Aufgabengebiete: 1. Ansprechpartner im Pflegevorfeld und Pflegeumfeld für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei Fragen zu: » Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegegraden und entsprechenden Anträgen » Unterstützungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause » Dementiellen Erkrankungen » Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 2. Ansprechpartner in der Vernetzung/quartiersbezogene Seniorenarbeit für Menschen ab dem Übergang in den Ruhestand mit den Zielen: » Ein gutes Älterwerden zu ermöglichen » Menschen zusammenzubringen um einer Vereinsamung entgegenzuwirken » Informationen, z.B. in Form von Broschüren und Rundschreiben bereitzustellen » Ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anliegen zu haben Das Angebot des Seniorenbüros ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und arbeiten trägerunabhängig und neutral. Zur Vermeidung vonWartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. Die Beratung kann bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Seniorenbüro der Stadt Singen Julius-Bührer-Str. 2 78224 Singen Fax (07731) 85-503 seniorenbüro@singen.de Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr Ihre Ansprechpartnerinnen: Gabriele Glocker Tel. (07731) 85-540 Anja Haaff Tel. (07731) 85-560 Laura Casola Tel. (07731) 85-709

1. Beratung und Information 9 HEGAUSTRASSE 28 • 78224 SINGEN • TEL 0 7731/6 2872 ORTHOPÄDIE-TECHNIK S A N I T Ä T S H A U S R E H A B I L I T A T I O N Besuchen Sie unsere neue Website: www.orthopaedie-jaeckle.de GESUNDHEIT FREIZEIT WOHLBEFINDEN FITNESS Vom einfachen Standard-Rollator bis zum superleichten Carbon-Rollator stellen wir Ihnen ein vielfältiges Angebot zur Verfügung. Bilder: RUSSKA® ©SALJOL GmbH Praxis für Rehabilitation und Enwicklungsförderung Renate Böhm ERGOTHERAP IE · LOGOPÄDIE Bahnhofstr. 17 78224 Singen Tel. 07731.67664 Fax 07731.61882 www.reap.de Gesunde Schuhe Schuhgeschäft: Hauptstr. 42 · 78224 Singen · Tel. 07731/62540 Werkstatt: Hohenkrähenstr. 3 · Tel. 07731/60075 E-Mail: schuhtechnik-ehinger@gmx.de Kompressionsstrümpfe / Bandagen Modische Bequemschuhe (Über- und Untergrößen) Orthopädische Einlagen Vermittlungsagentur Boss e.K. Europastr. 26, 72510 Stetten a.k.M. Tel. 0 75 73/95 18 93 E-Mail: info@vermittlungsagentur-boss.de www.vermittlungsagentur-boss.de Pflegekräfte aus Osteuropa - Ihr Rundum-Sorglos-Paket bei der häuslichen Pflege! Dr. Thomas Seitner Praxis am Hohentwiel Computergestützte Implantologie Mikroskopgestützte Endodontie Regenerative Parodontologie Minimalinvasive Restaurationen Ästhetische Zahnmedizin Wiederholdstraße 26f 78224 Singen Tel. 07731- 45511 Fax 07731- 45524 www.dr-seitner.de praxis@dr-seitner.de Zerti ziert vom Beratungszentrum für Hygiene in Freiburg dentalsynoptics Mitglied von www.dentalsynoptics.de

1. Beratung und Information 10 Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen ist der Pflegestützpunkt zentrale Anlaufstelle. Hier wird kompetente Auskunft und Beratung zu allen Themen der Pflege erteilt. Von Pflegebedürftigkeit Betroffene und Angehörige stehen häufig vor vielen Fragen. Muss ein Pflegegrad beantragt werden und wenn ja, wie geht das? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? Ist es möglich, weiterhin zu Hause zu wohnen oder ist ein Umzug die bessere Lösung?Wie gehe ich als Angehöriger mit der Situation um und wer unterstützt mich?Welche Hilfsangebote sind für unsere Situation die Richtigen? Der Pflegestützpunkt arbeitet und berät kostenlos, vertraulich, unabhängig, telefonisch, per E-Mail, in den Geschäftsstellen oder auch per Hausbesuch. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Der Pflegestützpunkt überlegt mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie geeignet sind und wie sich diese finanzieren lassen, z.B. »» Pflegedienst »» Hauswirtschaftliche Hilfe »» Essen auf Rädern »» Hilfsmittel (Rollator, Badewannenlifter u.a.) »» Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegeheim »» Betreutes Wohnen »» Entlastung für pflegende Angehörige Außerdem erhalten Sie Auskunft bei Fragen zur Vollmacht, Patientenverfügung und gesetzlicher Betreuung. Welche Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen, lesen Sie ab Seite 54 „Leistungen der Pflegeversicherung“. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei: Gabriele Glocker DAS 2 | Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Tel. (07731) 85-540 gabriele.glocker@singen.de Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz Außenstelle Singen beim kommunalen Seniorenbüro

1. Beratung und Information 11 Wohlfahrts- und Sozialverbände Wohlfahrtsverbände Die Verbände der freienWohlfahrtspflege sind auf allen Gebieten der sozialen Arbeit tätig und bieten somit auch älteren Menschen ein breit gefächertes Beratungs- und Hilfsangebot an. Informationen erhalten Sie von den nachfolgend aufgeführten Verbänden. Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Konstanz e.V. Heinrich-Weber-Platz 2, 78224 Singen Tel. (07731) 9580-0 · info@awo-konstanz.de www.awo-konstanz.de Caritasverband Singen-Hegau e.V. Erzbergerstr. 25, 78224 Singen Tel. (07731) 96970-0 info@caritas-singen-hegau.de www.caritas-singen.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Landkreis Konstanz e.V. Konstanzer Str. 74, 78315 Radolfzell Tel. (07732) 9460-0 · info@drkkn.de www.drk-kn.de Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenbezirks Konstanz Teggingerstr. 16 78315 Radolfzell Tel. (07732) 952760 info.radolfzell@diakonie.ekiba.de www.diakonie-radolfzell.de Sozialverbände Die Sozialverbände setzen sich für soziale Gerechtigkeit ein. Sie vertreten die Interessen von Rentnern, Menschen mit Behinderung und Empfängern von Sozialleistungen. Für Mitglieder wird Beratung und rechtliche Vertretung angeboten. Sozialverband VdK Kreisverband Konstanz Vorsitzender: Ulrich Pauly Tel. (07731) 3197084 www.vdk.de/kv-konstanz © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

1. Beratung und Information 12 Die Rente als Alterssicherung hat für jeden Bürger große Bedeutung. Information und Beratung zu den Themen Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente sowie über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstelle DAS 2 (DG) | Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Tel. (07731) 8227-10 www.deutsche-rentenversicherung.de Sprechzeiten: Mo. bis Mi. von 8 bis 16 Uhr, Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr Beratungstermine können telefonisch oder online reserviert werden. Rente Anträge auf Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente können Einwohner der Kernstadt bei der Rentenantragsstelle der Stadt Singen stellen. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Stadt Singen Rentenantragsstelle im DAS 2 Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Frau Kleinschmidt (EG, Zimmer 005) Tel. (07731) 85-516 Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr. von 8:30 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung Für Einwohner der Ortsteile sind die jeweiligen Ortsverwaltungen zuständig. Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, sogenannten Nachteilsausgleichen. Hierzu gehören z.B. steuerliche Erleichterungen, die unentgeltliche oder ermäßigte Beförderung im Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Außerdem zählen Freibeträge beim Wohngeldbezug sowie Berücksichtigung bei der Sozialen Wohnraumförderung dazu. Beantragen können Sie den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt im Landratsamt. Landratsamt Konstanz – Versorgungsamt Scheffelstr. 15, 78315 Radolfzell EG, Zimmer 2 Tel. (07531) 800-2610 versorgungsamt@landkreis-konstanz.de Sprechzeiten: Mo., Di., Mi. von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr Antragsformulare erhalten Sie auch im Seniorenbüro in der Julius-Bührer-Str. 2. G = Erhebliche Gehbehinderung aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung Bl = Blindheit Gl = Gehörlos B = Begleitung H = Hilflosigkeit RF = Rundfunkgebührenbefreiung Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

1. Beratung und Information 13 Behindertenbeauftragte Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Kommunale Behindertenbeauftragte nehmen eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr, indem sie einerseits Menschen mit Behinderung Hilfeleistung und Informationen vermitteln, andererseits darauf hinwirken, dass behinderte Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Helga Schwall und Klaus Wolf sind seit dem Jahr 2013 ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Singen. Ihnen zur Seite stehen Ella von Briel, die sich um die Belange der Hörgeschädigten kümmert und Gerd Schäfers als Vertreter der Sehbehinderten. Beratungsstunden finden jeden ersten Dienstag von 10 bis 11:30 Uhr in den barrierefreien Räumen des Stadtseniorenrats in der August-Ruf-Str. 13 (Marktpassage im 1.OG) statt. Interessierte erhalten Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zum blauen Parkausweis ebenso wie zum Euroschlüssel. Ganz neu gibt es Infos zur Selbsthilfe Körperbehinderter Singen-Hegau und zum Sozialstammtisch Singen sowie zum Vereinsheim „Hammer“ (Mühlenstraße 21). Helga Schwall und Klaus Wolf Behindertenbeauftragte und BSK Experten Schauinslandstr. 39 78224 Singen (Stadtteil Bruderhof) Barrierefrei mit dem Stadtbus Linie 2 und Linie 3 bis Haltestelle Schauinslandstraße erreichbar. Von hier mittlerer Eingang - Rollstuhlrampe Tel. (07731) 47576 behindertenbeauftragter@singen.de Um Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Sehens im Alltag zu mildern, gibt es eine Reihe von praktischen Hilfsmitteln und je nach Einzelfall auch finanzielle Unterstützung. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. berät blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige und Freunde. Neben Beratungen zu Hilfsmitteln leistet der Verein z.B. auch Hilfe bei der Antragstellung Der Blinden- und Sehbehindertenverband Südbaden bietet u.a. Beratungen zu Hilfsmitteln an. (Schwerbehindertenausweis, Landesblindengeld). Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt. Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Geschäftsstelle: Wölflinstr. 13, 79104 Freiburg Tel. (0761) 36122 · Fax (0761) 36123 info@bsvsb.org · www.bsvsb.org Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 16:30 Uhr, Fr. von 9 bis 13 Uhr Beratung in der Außenstelle Lörrach: Bahnhofstraße 2a, 79539 Lörrach Jeden 2. Mittwoch imMonat von 9 bis 14:30 Uhr © Reinecker Vision GmbH

1. Beratung und Information 14 Kein Leben verläuft ohne Krisen. Krankheiten oder persönliche Belastungen können zu Problemen werden, die man selbst nicht mehr lösen kann. Selbsthilfegruppen sind Gesprächskreise, in denen sich Menschen mit gleichen Schwierigkeiten treffen, Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig Mut machen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Im Landkreis Konstanz wird die Arbeit der Selbsthilfegruppen seit Jahren durch die Selbsthilfekontaktstelle unterstützt und gefördert. Sie informiert über bereits bestehende Selbsthilfegruppen und stellt Kontakt zu ihnen her, leistet Hilfestellung bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen, koordiniert den Austausch und die Zusammenarbeit der Gruppen untereinander und unterstützt den Austausch und die Kooperation mit Versorgungseinrichtungen, öffentlichen Verwaltungen und anderen Institutionen. Landratsamt Konstanz – Selbsthilfekontaktstelle Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Tel. (07531) 800-1787 info@selbsthilfe-kommit.de www.selbsthilfe-kommit.de Selbsthilfegruppen Schuldnerberatung Schicksalsschläge wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, aber auch Fehleinschätzungen beim Umgang mit Geld können bei einem knappen Budget schnell zu Schulden führen. Diese wieder loszuwerden, ist gerade im Alter nicht einfach. Hilfestellung für Menschen mit Schuldenproblemen bieten die Schuldnerberatungsstellen. Die Mitarbeitenden vor Ort geben Ratschläge, wie Überschuldung vermieden oder abgebaut werden kann und leisten Hilfestellung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Die nachstehend aufgeführte Beratungsstelle gewährleistet eine qualifizierte Beratung. Caritasverband Singen-Hegau e.V. Schuldnerberatung Feuerwehrstraße 6 78224 Singen Tel. (07731) 96970 -230 schuldnerberatung@caritas-singen-hegau.de Telefonische Sprechstunde: Montag und Mittwoch von 9 bis 11 Uhr ©Jeanette Dietl - stock.adobe.com

1. Beratung und Information 15 Der sozialpsychiatrische Dienst der AWO Konstanz ist eine unabhängige Anlaufstelle für psychisch kranke oder belastete Menschen und ihrer Angehörigen. Hilfe findet, wer sich in einer Krise befindet, nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik Unterstützung sucht oder bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben Beistand benötigt. Ziel ist es, dass diese Menschen in unserer Gesellschaft selbstbestimmt, eigenverantwortlich und gleichwertig mit anderen Mitbürgern leben können. Sozialpsychiatrischer Dienst Die Beratung ist kostenlos und erfolgt unter Schweigepflicht. Sozialpsychiatrischer Dienst AWO Kreisverband Konstanz Heinrich-Weber-Platz 1, 78224 Singen Christoph Götz-Lee Tel. (07731) 7983522 goetz-lee@awo-konstanz.de Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr Die Kosten für die Angebote werden teilweise oder ganz von den Krankenkassen oder Rentenversicherungen getragen. Die Fachstelle unterstützt bei der Beantragung von stationären und ambulanten Behandlungen. Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH Fachstelle Sucht Julius-Bührer-Str. 4, 78224 Singen Tel. (07731) 91240-0 fs-singen@bw-lv.de www.bw-lv.de Suchtberatung Sucht kennt keine Altersgrenzen. Alkohol, Tabak und psychoaktive Medikamente führen auch im höheren und hohen Alter zu Missbrauch und Abhängigkeit sowie weiteren schweren gesundheitlichen Schäden. Wer Beratung oder Hilfe benötigt, kann sich kostenfrei an die Fachstelle Sucht des Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbHwenden. Sie hat sich auf die Suchtmittel Tabak, Alkohol, Medikamente, Drogen, Glücksspiel und Mediensucht spezialisiert. Das Angebot der Fachstelle beinhaltet u.a.: »» Beratung und Information für Betroffene und Angehörige »» Rauchentwöhnungskurse »» Ambulante Suchtnachsorge und Rückfallprophylaxe »» Verschiedene Gruppenangebote »» Ambulante Behandlung (medizinische Reha) »» Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote wie z.B. Entzugsbehandlungen oder die Behandlung in der suchtmedizinischen Tagesklinik ©fotoknips - stock.adobe.com

1. Beratung und Information 16 Die Singener Kriminalprävention (SKP) soll die Zukunft der Menschen in einem lebenswerten Umfeld sichern. Denn eine wirksame Kriminalprävention muss in erster Linie vor Ort ansetzen. Probleme und Brennpunkte müssen dort angegangen werden, wo sie auftreten. Die Kernaufgabe der SKP ist eine Vernetzung aller Akteure. Es gilt, für die auftretenden Probleme zeitnah und unkompliziert alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen, um Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten und diese zeitnah umzusetzen. Kriminalprävention Die Singener Kriminalprävention setzt sich dafür ein, »» dass sich Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen! »» dass ein Netzwerk, das auf Solidarität und Kooperation setzt, geschaffen und gepflegt wird! »» dass Wertschätzung, Vertrauen, Toleranz und Akzeptanz vermittelt und gelebt werden! »» dass auf aktuelle Probleme schnell reagiert wird! Ein erfülltes Leben setzt Beziehung und Begegnung, Selbst- und Mitbestimmung sowie die Übernahme von Verantwortung voraus. In diesem Sinne sind wir davon überzeugt, dass wir unsere Stadt auch in Zukunft positiv mitgestalten können und alle in Singen ihre individuell gewünschte Lebensqualität finden. Singener Kriminalprävention Freiheitstr. 2 78224 Singen Tel. (07731) 85-544 (Herr Da Rin) skp@singen.de Auch wenn die Einbruchzahlen in den vergangenen Jahren aufgrund zahlreicher Maßnahmen zurückgegangen sind, für die Opfer ist der Einbruch ein Schock. Oft nur wenige Sekunden benötigen Einbrecher, um in ein schlecht gesichertes Haus einzudringen. Schutz bieten mechanische Sicherungen oder Alarmanlagen. Diese sollten von einer Fachfirma geplant und eingebaut sein. Doch oft wird es Einbrechern zu leicht gemacht: Gerade im Sommer stehen viele Fenster und Türen offen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, auch bei einem nur kurzzeitigen Verlassen der Wohnung grundsätzlich die Türen zu schließen. Einbrecher meiden meist – leider nicht mehr generell – die direkte Konfrontation. So finden 90 Prozent aller Einbrüche statt, wenn niemand zu Hause ist. Bei längerer Abwesenheit, etwa im Urlaub oder auch während des Wochenendtrips, ist es daher ratsam, mit Zeitschaltuhren für Rollläden und Lampen Anwesenheit vorzutäuschen, raten Fachleute vom Polizeipräsidium Konstanz. Es gibt auch Fernsehattrappen die durch ein Flimmern, z.B. in der Dachwohnung eine Anwesenheit vortäuschen. Gerade während der Ferienzeit, in der so manche Wohnung „verwaist“ ist, sind wachsame Nachbarn sehr wichtig. Überfüllte Briefkästen, unbeleuchtete Wohnräume oder Fenster mit über längere Zeit heruntergelassenen Jalousien Einbruchszeit ist immer: Auch im Sommer machen Einbrecher keine Pause

1. Beratung und Information 17 signalisieren Tätern schon von weitem, dass sie hier ein leichtes Spiel haben. Nachbarschaftliches Engagement steht dabei imMittelpunkt; so wird deutlich, dass gute nachbarschaftliche Kontakte und ein funktionierendes soziales Miteinander zu mehr Sicherheit und damit auch mehr Lebensqualität beitragen. Von einer zu dichten Bepflanzung an Fenstern und Hauswänden wird abgeraten. Diese bietet einen optimalen Sichtschutz für Einbrecher. Ebenso sollten möglichst alle Gegenstände, die als Einstiegshilfe oder Einbruchswerkzeug dienen können, aus dem Garten oder Hof weggeräumt und verwahrt werden. Terrassentüren oder Fenster sind die Hauptzugangspforten für Einbrecher, sagen die Experten. Sicherungen an Fenster und Balkontür lohnen sich hier vor allem im Erdgeschoss und an Orten, zu denen Einbrecher hochklettern könnten. Hundertprozentige Sicherheit gibt es zwar nie, aber mit der richtigen mechanischen Installation lassen sich viele Einbrüche verhindern. Mit einem einfachen Schraubenzieher oder demKuhfuß brauchen Einbrecher nur Sekunden, um ein einfaches Fenster oder eine Balkontür mit Rollzapfen auszuhebeln. Wenn aber eine Tür oder ein Fenster länger als fünf Minuten Widerstand leistet, geben die meisten Einbrecher auf. Das Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden, ist dann für viele Täter zu groß. Eine Alarmanlage ist hierzu nur Ergänzung, nicht aber Alternative: Denn sie meldet den Einbruch, verhindert ihn aber nicht. Deshalb ist es ratsam Fenster, Türen sowie Lichtschächte, die über keinen wirksamen Einbruchschutz verfügen, nachzurüsten. Wirkungsvoll vereiteln lassen sich viele Einbrüche durch Fensterbeschläge mit Pilzköpfen, denn meist wird bei Einbruchsdiebstählen das Fenster oder die Tür aufgebrochen. In den seltensten Fällen wird das Fensterglas zerschlagen. Dies macht Krach und Täter schrecken meist davor zurück. Bei alten Fenstern sollte über den Austausch des gesamten Fensters gegen ein neues, einbruchhemmendes nachgedacht werden. Häufig ist das Nachrüsten teuer und rechnet sich nicht immer. Beim Neukauf oder der Nachrüstung sollte unbedingt ein Fachbetrieb zu Rate gezogen werden. Zugezogene Haus- oder Wohnungstüren lassen sich ohne große Mühe mit einem Draht knacken. Zusätzliche Einbruchsicherungen wie Riegelschlösser oder Türspione helfen da weiter. Mehr Informationen erhalten Sie von: Polizeipräsidium Konstanz Benediktinerplatz 3, 78467 Konstanz Tel. (07531) 995-1044 (Frau Angele) Singener Kriminalprävention (SKP) Freiheitstr. 2, 78224 Singen Tel. (07731) 85-544 (Herr Da Rin) skp@singen.de Fensterbeschläge mit Pilzkopfzapfen bieten wirksamen Einbruchschutz. ©Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

1. Beratung und Information 18 Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen einen geringen Eigenanteil Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens zu. Die Beratungshilfe beinhaltet auch die außergerichtliche Vertretung. Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl bei der Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts stellen. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Beratungs- und Prozesskostenhilfe Die Prozesskostenhilfe übernimmt voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl bei dem für die Klageerhebung zuständigen Gericht stellen. Nähere Auskünfte erteilt das Amtsgericht Singen: Amtsgericht Singen (Hohentwiel) Erzbergerstr. 28, 78224 Singen Tel. (07731) 4001-0 Fax (07731) 4001-83 poststelle@agsingen.justiz.bwl.de Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter, aber auch körperliche, geistige oder seelische Belastungen können dazu führen, dass Personen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen kann auf der Grundlage eines betreuungsgerichtlichen Beschlusses die Bestellung eines Betreuers im Sinne des Betreuungsgesetzes notwendig werden. Betreuungsrecht und Vorsorge Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde nimmt Beurkundungen von Vorsorgevollmachten vor. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche der zu betreuenden Person erfolgen. Ausführliche Informationen und Hilfestellung im Falle eines Betreuungsverfahrens erhalten Sie von der Betreuungsbehörde des Landkreises Konstanz. Landratsamt Konstanz Betreuungsbehörde Scheffelstr. 15 78315 Radolfzell Tel. (07531) 800-2663 oder 800-2664 betreuungsbehoerde@lrakn.de

1. Beratung und Information 19 Betreuungsvereine Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, aber auch über die Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann. AWO-Betreuungsverein Kompass Bismarckstr. 1, 78315 Radolfzell Tel. (07732) 9423990 · kompass@awo-konstanz.de www.awo-konstanz.de Betreuungsverein Bodensee/Hegau e.V. Thurgauer Str. 23a, 78224 Singen Tel. (07731) 31893 · i.goebel@bbh-ev.de www.bbh-ev.de Caritasverband Singen-Hegau e.V. Betreuungsverein Feuerwehrstr. 6, 78224 Singen Tel. (07731) 96970-200 ossege-eckert@caritas-singen-hegau.de www.caritas-singen-hegau.de Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) Rechtliche Betreuung Theodor-Hanloser-Str. 5, 78224 Singen Tel. (07731) 46006 · info@skf-singen.de www.skf-singen.de Betreuungsbehörde Sozialbericht Ärztliches Gutachten Persönliche Anhörung Eventuell Verfahrenspflegschaft Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritten Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Das Betreuungsverfahren im Überblick

1. Beratung und Information 20 Vollmachten und Verfügungen Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation kommen, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber Vorsorge treffen. Sollten Sie einmal in die zuvor beschriebene Lage kommen, brauchen Ihre Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht, um in Ihrem Namen tätig zu werden. Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie also für den Fall einer Hilfsbedürftigkeit vor und vermeiden damit eine dann gegebenenfalls notwendige rechtliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens, z.B. die Wohnsituation, die ärztliche Versorgung oder auch Vermögensangelegenheiten Vertretungsvollmacht erteilen. Die Vollmacht kann sich auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von dem Vollmachtnehmer genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. Die Vorsorgevollmacht Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit ihr nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung. Das Gericht ist verpflichtet, Ihren Wunsch zu beachten. Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einem eventuell zukünftig bestellten Betreuer beachtet

1. Beratung und Information 21 Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie von der Bundesnotarkammer. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Tel. (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de Informationen über Vollmachten und Verfügungen sowie Beratung erhalten Sie auch von den Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros (siehe Seite 8). werden soll. Dies kann beispielsweise Ihre Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Auswahl der Wohnungseinrichtung und vieles mehr betreffen. Die Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Verfassers. Die Entscheidung über ärztliche Maßnahmen wird im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigten bzw. Betreuer getroffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es ist Aufgabe des Bevollmächtigten, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb sollte eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Zentrales Vorsorgeregister © Anja Götz - stock.adobe.com

1. Beratung und Information 22 Die Nachlassregelung Auch Erben will gelernt sein An die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch nicht denken – mit fatalen Konsequenzen: Nicht nur bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu geschehen hat. Frühzeitige Regelungen können Verwirrungen und Streitigkeiten vermeiden, wenn sie den gesetzlichen Regelungen genügen. Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen. Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testament auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt? Zunächst gibt es das privatschriftliche oder handschriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmissverständlich ausgedrückt werden. Wichtig ist die Nennung der Erben und die Verteilung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Verfassens sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könnten bei Vorliegen mehrerer Testamente aber Missverständnisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sind über 90% aller handschriftlichen Testamente fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erbrecht sind Ursache für die fehlerhaften Testamente. Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung Ehepaare können in einem sogenannten gemeinschaftlichen Testament ihren letzten Willen handschriftlich bekunden, auch hier sind die Unterschriften der Erblasser erforderlich. Die Alternative ist ein von ein notariell beurkundetes Testament oder aber ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich das Testament jederzeit aufheben oder erneuern und abändern. Ist aber ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehepartner errichtet worden, kann man sich nur eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswirkung entfaltet der Erbvertrag. Hier können auch die gesetzlichen Erben mit einbezogen werden, die eventuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile ganz oder teilweise wirksam verzichten. Lassen Sie sich beraten Lassen Sie sich ausführlich durch einen Rechtsbeistand oder ein Notariat beraten. Besonders bei Immobilienbesitz ist die Beratung durch eine fachkundige Kanzlei zu empfehlen. Rechtssicherheit zahlt sich aus! © Gerhard Seybert - stock.adobe.com

1. Beratung und Information 23 Ein hilfreicher Rat ist in jedem Alter wichtig Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Älterwerden, wie z.B.: – Vorsorgevollmacht · Patientenverfügung · Betreuungsverfügung – Krankenkasse und Pflege – Schwerbehinderung und Arbeitsplatz – Rente · Unterhalt · Nachlass Ekkehardstr. 20 · 78224 Singen am Hohentwiel · Tel. 07731/8228030 Niedere Str. 63 · 78050 Villingen-Schwenningen · Tel. 07721/33166 Ihre Kanzlei für Seniorenrecht info@anwaltskanzlei-vs.de · www.anwaltskanzlei-vs.de Klaus Moos Jochen Link Robert Schießle #gestalterbank Als Gestalterbank ist es unser Anspruch, mit Ihnen gemeinsam neue Wege zu gehen. www.voba-sbh.de #gestalterbank Diese Broschüre können Sie auch online lesen! www.singen.seniorenwegweiser.eu

2. Aktiv und in Gesellschaft 24 Seit Juli 2018 bietet der Stadtseniorenrat einen offenen Seniorentreff an. Senioren sind dort jeden Montag von 10 bis 12 Uhr herzlich willkommen. Hier kann man sich ausruhen, Gespräche führen, Kontakte knüpfen und bei Interesse auch spielen. Mehrere Spiele sind vorhanden. Gerne können auch eigene Spiele mitgebracht werden oder Ideen und Vorschläge eingebracht werden. Trauen Sie sich und Offener Seniorentreff schauen Sie einfach einmal herein. Wir freuen uns über jeden Besucher. Der Zugang zu den Räumen in der 1. Etage der Marktpassage ist barrierefrei. Ein Aufzug ist vorhanden. Stadtseniorenrat Offener Seniorentreff August-Ruf-Str. 13, 78224 Singen Jeden Montag von 10 bis 12 Uhr Jeden Montag von 10 bis 12 Uhr findet der offene Seniorentreff in der August-Ruf-Straße 13 statt. Hier kann man Kontakte knüpfen, Gespräche führen oder sich mit Spielen die Zeit vertreiben.

2. Aktiv und in Gesellschaft 25 August-Ruf-Straße 28 · 78224 Singen Tel. 07731/62665 · elisebuchegger@t-online.de www.elisebuchegger.de Gut beraten mit dem VdK Bundesweit vertrauen uns 1,9 Millionen Mitglieder Wir vertreten Ihre Interessen - aktiv - kompetent - unabhängig Unsere Leistungen: Umfassender Sozialrechtsschutz • Soziale Interessenvertretung • Hilfe und Beratung in sozialen Angelegenheiten • Selbshilfegruppen • VdK-Versicherungsservice • Gesellige Ausflüge und Tre„en • Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung • Kontakte Sozialverband VdK Kreisverband Konstanz Vorsitzender: Ulrich Pauly Tel. 0 77 31 - 3 19 70 84 E-Mail: ulrich.pauly@yahoo.de Web: www.vdk.de/kv-konstanz Restaurant SCHANZSTUBE Freuen Sie sich auf gutbürgerliche deutsche Küche und Spezialitäten vom Balkan. Bei schönemWetter genießen diese auch in unserem Gartenlokal mit Spielplatz für die Kinder. Kostenloser Parkplatz Schanzstube | Leimdölle 1 | 78224 Singen Telefon 0 77 31/9 75 90 41 www.krebshilfe.de SPENDENKONTO IBAN: DE    kindernothilfe.de/patenschaft „Ich träume davon, zur Schule gehen zu können.“ Das günstige JahresAbonnement ist ideal für Erledigungen, Besuche und Ausflüge! vhb-info.de/senioren fahren statt kürzertreten . Länger VHB-Senioren-Ticket

2. Aktiv und in Gesellschaft 26 Seniorengruppen In Singen gibt es viele Menschen, die sich regelmäßig in Gruppen zusammenfinden, austauschen, eine gute Zeit miteinander verbringen und sich bei Bedarf auch gegenseitig stützen. Das Singener Seniorenbüro steht mit 45 Gruppen in Kontakt. Diese erhalten in regelmäßigen Abständen Rundschreiben mit Informationen aus dem Seniorenbüro. Auch werden die Gruppen in Absprache und auf Wunsch von einer Mitarbeiterin des Seniorenbüros besucht. Zweimal im Jahr treffen sich die Leitenden der Gruppen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse für die Seniorenarbeit beantragt werden. Wenn auch Ihre Gruppe Kontakt und Unterstützung der Stadt erhalten möchte, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros wenden. Anschrift und Kontaktdaten des Seniorenbüros finden Sie auf Seite 8 dieser Broschüre. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der bestehenden Gruppen mit den Kontaktdaten: Gruppe Ansprechpartner Anschrift Telefon Altenwerk St. Elisabeth Wander- und Gymnastikgruppen Siegfried Schaible Breslauer Str. 15 78224 Singen (07731) 23412 Alt-Katholisches Pfarramt David Birkman GiA Freiheitstr. 9 78224 Singen (07731) 925235 Alt-Narrengruppe des Narrenvereins Neu-Böhringen Singen e.V. 1905 Ulrike Wiese (07731) 985030 Betreuungswerk Post-Postbank-Telekom Bernd Matt Goethestr. 18 78224 Singen (07731) 42740 Briefmarken- und Münzensammlerverein Singen Htwl. e.V. 1919 Michael Bandel Zwischen den Wegen 22 78239 Rielasingen-W. (07731) 27084 Bürgerverein Hausen für Hausen e.V. Nachbarn helfen Claudia Ehret Lindenplatz 3 78224 Singen-Hausen (07731) 9761479 DRK Seniorengymnastik + Tanz, Ortsverein Singen Frau Hübner Frau Greinke Hauptstr. 29 78224 Singen (07731) 65700 Fidelio-Seniorenclub Gemütlichkeitsverein e.V. Singen Paul-W. Weuthen Kreuzensteinstr. 9 78224 Singen (07731) 68368 Freiwillige Feuerwehr Singen Alterskameraden, Abteilung Stadt Jupp Mauch Hauptstr. 31 78224 Singen (07731) 42104 Friedenskirche Seniorenkreis Manfred Oswald Rielasinger Str. 19 78224 Singen (07731) 975777 Gehörlosenverein „Hegau-Bodensee“ 1923 e.V. – Abteilung: Seniorentreff Gebhard Kessler Hohenkrähenstr. 1 78315 Radolfzell Telefax (07732) 8919064 IG Metall Rentner Nadine Weber Georg Quetting Schwarzwaldstr. 30 78224 Singen (0157) 70778652 (07731) 87380 Jahrgang 1934/35 seit 1979 Kurt Schwarz Reckholderbühl 3 78224 Singen (07731) 43627 Jahrgang 1936/37 Werner Hofmeier Am Rehmenbach 1 78256 Steißlingen Offener Seniorentreff im SSR Christine Schabinger August-Ruf-Str. 13 78224 Singen (07731) 1439996

2. Aktiv und in Gesellschaft 27 Gruppe Ansprechpartner Anschrift Telefon Parkinson Selbsthilfegruppe Gerda Fahrner Alemannenstr. 9 78224 Singen (07731) 49851 Poppele-Zunft Singen 1860 e.V. Stephan Glunk Weiherstr. 11 78224 Singen (07731) 44017 Rentnergemeinschaft Bohlingen Elisabeth Burkhardt Am Rebberg 16 78224 Singen-Bohlingen (07731) 23782 Rentnertreff Maggi-Fridolin Edgar Wipf Schrotzburgstr. 36 78244 Gottmadingen (07731) 74440 Röm. Kath. Kirchengemeinde Hadwigstr. 27 78224 Singen (07731) 86050 Schwarzwaldverein Singen e.V. Mittwochwanderinnen Ursula Baral Feldbergstr. 7 78224 Singen (07731) 31251 Senioren-Bildungskreis Marion Czajor August-Ruf-Str. 13 78224 Singen (07731) 65415 Seniorenchor Hohentwiel Horst Kohnle Singen (07731) 66471 Seniorengruppe Beuren Herr Schmidt Kreuzstraße 10 78224 Singen-Beuren (07731) 44395 Seniorengruppe Tannenbaum Theresia Boos Worblingerstr. 27 78224 Singen (07731) 911883 Seniorenkreis der Josua Gemeinde Gisela Görlacher Theodor-Hanloser-Str. 34 78224 Singen (07731) 9578330 Seniorenkreis Markus Corina Wolf Rielasinger Str. 83 78224 Singen (07731) 917394 Seniorenkreis Paulus Gertrud Feil Masurenstr. 34 78224 Singen (07731) 28108 Seniorenkreis Überlingen a.R. Erich Manz Seeblickstr. 21 78224 Singen-Überlingen (07731) 23310 Seniorennachmittage Gemeindezentrum der Lutherpfarrei Monika Bischofberger Freiheitstr. 36 78224 Singen (07774) 9232530 Seniorentreff Herz-Jesu / St. Peter u. Paul Roland Kneer Hegaustr. 9 78224 Singen (07731) 41416 Siedlergemeinschaft Singen e.V. Christian Siebold Worblingerstr. 27 78224 Singen (07731) 65415 St. Elisabeth Seniorengymnastik Petra Storz-Döring Wilmstr. 4 78224 Singen (07731) 29694 Treff 55+ Freie evangelische Gemeinde Uwe Mackfeld Freiburger Str. 4a 78224 Singen (07731) 2038415 TTC -Seniorengymnastik Ursula Olma Erlenstr. 2 78224 Singen-Beuren (07731) 45024 Vereinigung der Bundesbahn-Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebene Peter Lehmann Uhlandstr. 11 78239 Rielasingen-W. (07731) 827252 Wandergruppe St. Elisabeth Marlene Isele Freiburger Str. 17 78224 Singen (07731) 23651

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